Tipps für die Praxis

in Redaktion der Stiftung Bürger für Bürger

Hier erhalten Projekte und Initiativen, die gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit vorgehen und sich bei der Formierung einer demokratischen Zivilgesellschaft engagieren, Tipps und Arbeitsmaterialien für ihre Tätigkeit.


  1. Versicherungsschutz für Engagierte
    1a) Unfallversicherung
    1b) Haftpflichtversicherung
  2. Engagement und Steuern
  3. Engagement und Arbeitslosigkeit
  4. Jugend und bürgerschaftliches Engagement: Jugendfreiwilligendienste
  5. Finanzierungsmöglichkeiten für die Arbeit gemeinnütziger Organisationen
    5 a) Spenden und Sponsoring
    5 b) Stiftungen
  6. Vereinsgründung
  7. Gemeinnützigkeit
  8. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

1. Versicherungsschutz für Engagierte

1a) Unfallversicherung

Ehrenamtliche sind nur unter gewissen Voraussetzungen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Schutz bezieht sich in der Regel auf Engagierte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, beim Engagement für öffentliche Einrichtungen wie Kammern, Universitäten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Organisationen zur Hilfe bei Unglücksfällen und Zivilschutz, z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas-Verband, Malteser-Hilfsdienst oder Arbeiter-Samariter-Bund. Privatrechtliche Vereine zählen nicht zu den begünstigten Körperschaften. Daher ist eine eigene Vorsorge gegen Unfall notwendig. Engagierte sollten sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit darüber informieren.

1b) Haftpflichtversicherung

Aus der Ehrenamtlichkeit begründet sich einerseits kein Anspruch auf eine Haftpflichtversicherung, andererseits für in Organen gemeinütziger Körperschaften tätige Personen (z.B. Vorstandsmitglieder) keine Haftungsbeschränkung. Es ist deshalb dringend angeraten, eine private Haftpflichtversicherung unter Einschluss ehrenamtlicher Tätigkeit abzuschliessen - die zusätzlichen Kosten sollte der Träger im Rahmen des Auslagenersatzes übernehmen. Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen schliessen das Risiko durch ein ehrenamtliches Engagement generell aus.

Die wenigsten Ehrenamtlichen haben genaue Vorstellungen, ob sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit versichert sind und wenn ja, wogegen. Die angezeigte Broschüre klärt darüber knapp und trocken auf.

Jeder Berufstätige ist bekanntlich über die Berufsgenossenschaft gegen Gesundheitsrisiken versichert, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen. Diese gesetzliche Unfallversicherung schützt auch die Ehrenamtlichen im sozialen Bereich, sogar unter erleichterten Bedingungen: die Trägerorganisation braucht weder die Namen der Ehrenamtlichen an die Berufsgenossenschaft zu melden noch Beiträge für sie zu zahlen. Im Schadensfall muß der Ehrenamtliche natürlich nachweisen, daß er absprachegemäß tätig war. Spontane Eigeninitiative fällt nicht unter den Versicherungsschutz!

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind Heilbehandlung, Rehabilitation (Krankenkasse ist für Arbeitsunfälle nicht zuständig) und ggf. Unfallrente. Für letztere wird bei Ehrenamtlichen ein fiktives Einkommen von knapp 1500 Euro zugrunde gelegt.

Wenn der Ehrenamtliche im Rahmen seiner Tätigkeit andere Personen oder Sachen schädigt, ist gesetzlich geregelt, daß die Trägerorganisation dafür eintreten muß (Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit, da muß immer der Verschulder büßen). Die Trägerorganisation sollte daher zweckmäßig eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Zusammenfassend läßt sich sagen: Für Ehrenamtliche im sozialen Bereich besteht in der Regel über den Träger kostenlos Versicherungsschutz. Das bedeutet aber, dass der Träger sich vorher darum gekümmert haben muss

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2. Engagement und Steuern

Die sogenannte Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) ist ein Steuerfreibetrag und beträgt 1848 Euro jährlich. Zum Kreis der Begünstigten zählen neben Übungsleitern auch Ausbilder, Erzieher und Betreuer, steuerbegünstigt sind ausserdem bestimmte künstlerische Aufgaben sowie nebenberufliche Tätigkeiten in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke. Der Steuerfreibetrag von 154 Euro monatlich für die aus öffentlichen Kassen gezahlten Aufwandsentschädigungen kommt z.B. auch Feuerwehrleuten und Katastrophenschützern zu Gute. Steuerfreie Einnahmen sind zugleich auch sozialversicherungsfrei.

Gemeinnützige Vereine werden steuerlich erheblich begünstigt. Sie sind grundsätzlich von der Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Erbschaftsteuer befreit. Diese Steuervergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften, wie z.B. Vereine, erstrecken sich grundsätzlich nicht auf wirtschaftliche Betätigung im Wettbewerb mit steuerpflichtigen Unternehmen, etwa den Betrieb einer Gaststätte durch einen Sportverein. Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer wird erhoben, wenn die Einnahmen aus ihren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einschliesslich der Umsatzsteuer insgesamt 30.678 Euro (60.000 DM) im Jahr nicht übersteigen.

Das Spendenrecht ist seit dem Jahr 2000 erheblich vereinfacht. So sind Spenden auch dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie direkt an Vereine geleistet werden. Bis Ende 1999 mussten Spenden für die meisten gemeinnützigen Vereine in einem komplizierten Verfahren über öffentliche Dienststellen geleitet werden ("Durchlaufspendenverfahren"). Für die steuerliche Abzugsfähigkeit reicht bei Zahlungen bis 100 Euro als Nachweis der Einzahlungsbeleg samt Kontoauszug, darüber hinaus ist vom Empfänger eine Spendenbescheinigung zu erstellen.

Infobroschüre: Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/innen

Die aktuelle Broschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen informiert z.B. über Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, Steuervorteile des gemeinnützigen Vereins, Steuerfreistellungen durch das Finanzamt, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Vermögensverwaltung, Umsatz- und Lohnsteuer, Spenden und Vergütungen.

Es gibt einen umfangreichen Anhang mit Übersichten z.B. über Steuerbegünstigungen, Mustersatzung, Muster einer Überschussermittlung, Muster einer Zuwendungsbestätigung (Geldzuwendung / Sachzuwendung), steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie steuerliche Pflichten der Übungsleiter/innen.

Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden beim:

Selbstverständlich haben auch die Finanzministerien der anderen Bundesländer entsprechende Informationen im Angebot. Anfragen über das lokale Finanzamt.

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3. Engagement und Arbeitslosigkeit

Im Rahmen der Novellierung des Arbeitsförderungsrechts (Sozialgesetzbuch III) durch das sogenannte Job-AQTIV-Gesetz, wird die bislang gültige Verfügbarkeitsregelung gestrichen und die Möglichkeit geschaffen, eine ehrenamtliche Tätigkeit auch in einem Umfang von mehr als 15 Wochenstunden auszuüben, ohne dass der Leistungsanspruch entfällt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Engagement die berufliche Eingliederung nicht behindert. Arbeitslose können sich damit grundsätzlich in demselben Umfang wie Arbeitnehmer/innen bürgerschaftlich engagieren, ohne dass sich das Engagement nachteilig auf Arbeitslosengeld oder -hilfe auswirkt.

Diese Regelung fördert die soziale Integration von Arbeitslosen und berücksichtigt darüber hinaus, dass sie als ehrenamtlich Tätige Qualifikationen erwerben, die den Weg in den Arbeitsmarkt erleichtern können.

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4. Jugend und bürgerschaftliches Engagement: Jugendfreiwilligendienste

Beim Wiederaufbau einer Kapelle in Tschechien helfen, in einem Kinderheim in Ghana arbeiten oder Ausgrabungen in Ägypten begleiten: Anstatt in den Ferien am Swimmingpool zu liegen, wollen gerade Jugendliche lieber beeindruckende Erfahrungen abseits der Touristenpfade machen. Ob im Naturschutz, im sozialen oder wissenschaftlichen Bereich - handwerkliche oder fachliche Vorkenntnisse sind bei den meisten Workcamps nicht erforderlich. Erwartet werden aber Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative. Denn neben der gemeinsamen Arbeit wird meist auch zusammen gewohnt und gekocht.
Auch in Deutschland gibt es entsprechende Angebote, z.B. vom Internationalen Jugendgemeinschaftsdienst (IJGD). Zwei bis vier Wochen können engagierte junge Leute zwischen 16 und 26 Jahren bei gemeinnützigen Projekten mit anpacken. So wird beispielsweise in Hamburg ein See renaturiert, in Mecklenburg-Vorpommern werden Streuobstwiesen gepflegt oder in der Eifel Wanderwege ausgebessert und Bauchläufe gereinigt. Die IJGD-Projekte sind multinational besetzt, für Workcamps werden 85 Euro Teilnahmegebühr erhoben. Die Anreise muss selbst organisiert werden, Unterkunft und Verpflegung sind frei.

Auch die Bundesregierung hat erkannt, dass Freiwilligendienste bei der Stärkung der Zivilgesellschaft und der Förderung bürgerschaftlichen Engagements eine Schlüsselrolle haben: Junge Menschen zeigen in vorbildlicher Weise Solidarität und üben sich frühzeitig in der Rolle als aktive Bürgerinnen und Bürger.

Neben den Diensten, die einige Wochen im Jahr, also z.B. in den Ferien, realisiert werden können, gibt es auch Projekte mit einer Laufzeit von einem Jahr: Das Freiwillige Soziale Jahr gibt es seit 1964, das Freiwillige Ökologische Jahr seit 1993. Die beiden "klassischen" Dienste hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kürzlich durch Modellprojekte auch für neue Aufgabenbereiche geöffnet, so zum Beispiel gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend für den Sport und zusammen mit der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung für den kulturellen Bereich. So können Jugendliche seit September 2001 im Rahmen des Modellprojektes "Rein ins Leben!" in Museen, Theatern oder soziokulturellen Zentren ein Freiwilliges soziales Jahr ableisten.

Seit August 2002 können anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die zivildienstpflichtig sind, ihre Dienstpflicht im Rahmen eines zwölfmonatigen freiwilligen sozialen Jahres ableisten. Die Neuregelung im Zivildienst gehört zu den erweiterten Möglichkeiten der Freiwilligendienste, die seit Juni 2002 für das freiwillige soziale und das freiwillige ökologische Jahr gelten.

Weitere Infos:

 

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5. Finanzierungsmöglichkeiten für die Arbeit gemeinnütziger Organisationen

5a) Spenden und Sponsoring

In Deutschland gibt es genau 544.701 eingetragene Vereine (Erhebung der V&M Service GmbH bei den 600 örtlichen Vereinsregistern im Frühjahr 2001).

Mehr als ein Drittel aller eingetragenen Vereine (39,6 Prozent / absolut 215.439) sind Sportvereine. Freizeitaktivitäten werden in 95.044 (17,4 Prozent) eingetragenen Freizeitvereinen ausgeübt. Im sozial - karitativen Bereich sind 72.530 eingetragene Vereine (13,3 Prozent) engagiert. Etwa jeder neunte Verein (11,4 Prozent / absolut 61.983) ist im kulturellen Bereich tätig. Ungefähr ein Zehntel (9,5 Prozent / absolut 51.581) aller eingetragenen Vereine widmen sich wirtschaftlichen, beruflichen und politischen Themen wie beispielsweise Berufsverbände, Wirtschaftsverbände und politische Parteien. Bürgerinteressen werden von 42.510 Interessensgemeinschaften (7,8 Prozent) vertreten. (Quelle: www.nonprofit.de/vereinsstatistik und nonprofitNEWSLETTER 3. Jahrgang Ausgabe 16/2001 vom 10. Oktober 2001)

Ein Großteil dieser Organisationen benötigt für seine Aufgaben Spenden. Dabei handelt es sich überwiegend um Initiativen von lokaler Bedeutung. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) schätzt, dass von den gemeinnützigen Organisationen 20.000 aktiv Fundraising betreiben; davon treten wiederum 10% durch überregionale Spendenaufrufe in Erscheinung, 250 - 300 davon sind bundesweit tatsächlich profiliert.

Spenden erfüllen in unserer Gesellschaft wichtige gesellschaftliche und soziale Funktionen. Sie haben heute weitgehend die persönliche und direkte Hilfe in Notlagen, wie sie früher üblich war, abgelöst. Ebenso ersetzen Spenden häufig die direkte Mithilfe bei der Bewältigung von Gemeinschaftsaufgaben. Spenden helfen, Aufgaben zu erfüllen, die mit staatlichen Maßnahmen nicht ausreichend gelöst oder vom Staat allein nicht bewältigt werden können und auch sinnvollerweise nicht erledigt werden sollten. Private Initiative ist auf vielen Gebieten unverzichtbar. Das Spendenwesen ist eine wichtige Ergänzung des staatlichen Wirkens in vielen Bereichen.

Das Deutsche Spendeninstitut Krefeld (DSK) schätzt das Spendenaufkommen auf 10 Milliarden DM (Stand 1998), wobei in den Folgejahren kaum Zuwächse erzielt wurden.

Rund neun von zehn privaten Haushalten haben gemeinnützige Anliegen schon einmal unterstützt. Im Durchschnitt wird pro Jahr rund fünfmal gespendet, wobei sich Geldspenden (54,9 %) und Sachspenden (45,1 %) nahezu die Waage halten.

Zeitspenden, also ehrenamtliche Arbeit für ideelle Zwecke, wurden 1998 in einem Wert von 29 Milliarden DM geleistet.(bsm-Newsletter 1/99, S. 11). Etwa 34 Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 14 Jahren waren 1999 nach eigenen Angaben im weitesten Sinne ehrenamtlich tätig, das sind 22 Millionen Menschen. ("Freiwilligenarbeit, ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement". Umfrage von Infratest Burke im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, veröffentlicht im Oktober 1999).

Spenden können im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung als Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden. Dazu reicht bis zu 100 Euro der Einzahlungsbeleg samt Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Für darüber hinausgehende Beträge ist eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.

Das Sponsoring beruht auf dem Prinzip "Leistung und Gegenleistung", d.h. es handelt sich um eine Vereinbarung, welche Leistung der Gesponserte für das Sponsoring erbringt. Dabei kann es sich z. B. um Aktivitäten handeln, die aus Marketinggründen für Unternehmen von Vorteil sind ("Tue gutes und rede darüber!"), etwa die Präsentation von Veranstaltungen oder die Namensnennung der Sponsors auf Druckerzeugnissen. Für Unternehmen kann Sponsoring zu einem positiven Image beitragen, einen Anteil zur guten Unternehmenskultur beitragen und die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen verbessern.

Unter Fundraising (aus dem Englischen übersetzt etwa: Geldsammlung, Vermögensbildung) versteht man alle Massnahmen, die dazu beitragen, dass gemeinnützige Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit in angemessenem Rahmen zu erledigen. Die Vielfalt der Möglichkeiten reicht von Anträgen an Stiftungen und öffentliche Verwaltungen über die Teilnahme an Wettbewerben bis hin zu Spendenbriefen und dem Erzielen eigener Einnahmen, z.B. durch Leistungserbringung (Service, Verfassen von Zeitungsbeiträgen, Beratung etc.)

Literaturempfehlung:

Elisa Bortoluzzi-Dubach und Hansrudolf Frey: Sponsoring: Der Leitfaden für die Praxis, ISBN: 3258061351

Das Buch bietet eine Einführung in alle Fragen des Sponsorings für Sponsoren und Gesponserte in den Bereichen Sport, Kultur und Umwelt. Es richtet sich an alle, die sich haupt- oder nebenberuflich mit der Mittelbeschaffung beschäftigen. Ein praktischer Leitfaden für Mitarbeiter in Klein- und Mittelbetrieben, Stiftungen, Verbänden, kommunalen und privaten Einrichtungen sowie für Vereine, Verbände, Non-Profit-Organisationen und Veranstalter. Checklisten und Musterkonzepte geben Unterstützung für die Praxis, im Anhang finden sich eine ausführliche Sponsoring-Bibliografie, Problemschilderungen und Lösungskonzepte, eine Info-Datei mit Datenbanken, Adressen und Weiterbildungseinrichtungen sowie Testfragen zum Thema Sponsoring.

Bernd Jaenicke: Fundraising-Lexikon, Lexikon und praktischer Ratgeber für Ihr erfolgreiches Fundraising, ISBN: 3-932624-32-7, 69 Euro, 260 Seiten, 2002

Das Lexikon erklärt nicht nur Begriffe aus der Arbeit des Fundraisings, sondern vermittelt Methoden, Techniken und Tipps. Es gibt umfangreiche praktische Ratschläge und Hinweise zum erfolgreichen Fundraising für die tägliche Praxis. Ausserdem bietet das Lexikon weiterführende Adressen, Internet-Links und Literaturhinweise. Begriffe aus der Werbung, der Öffentlichkeitsarbeit und dem Spenden- und Stiftungsrechts sind als Hinweise ebenfalls aufgenommen.

Internethinweise:



Non-Profit-Organisationen können jetzt über die o.g. Internetplattformen hilfsbereiten Menschen kostenlos ihre Organisation und ihre Projektaktivitäten vorstellen. Zu der detaillierten Präsentation der Projekte gehören auch Angaben über den konkreten Unterstützungsbedarf an Geldspenden, Sachspenden oder aktuell benötigter ehrenamtlicher Tätigkeit. Umgekehrt können hilfsbereite Menschen aktuelle Projekte nach unterschiedlichen Kriterien wie räumliche Nähe, Projektgegenstand, Unterstützungsbedarf oder Organisation auswählen. Ziel der gemeinnützigen Initiativen ist es, über das Medium Internet vor allem kleinere und mittlere Non-Profit-Organisationen mit hilfsbereiten Bürgern zusammenzubringen.

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5 b) Stiftungen fördern: mit Rat und Tat - und mit Geld

In Deutschland gibt es mehr als 10.000 Stiftungen - und es werden jedes Jahr mehr. Im Vorjahr stieg deren Anzahl fast um 1000 - die höchste Zunahme innerhalb der Jahresfrist seit dem Kriegsende. Und die Bedeutung von Stiftungen für die Finanzierung sozialer, gesellschaftspolitischer und kultureller Aktivitäten nimmt zu.

Doch gerade kleinen Organisationen bereitet es Schwierigkeiten, die große Anzahl an Stiftungen mit ihren unterschiedlichen Zielstellungen und Förderbedingungen zu überschauen und die richtige Stiftung als Finanzier ausfindig zu machen. Daher nachfolgend Hinweise, die die Akquisition erleichtern können, aber gleichwohl eine ganze Menge Arbeit bedeuten:

  • Nicht jede Stiftung vergibt Zuwendungen an Dritte. Rund 50 % aller Stiftungen sind operativ, d.h. unmittelbar, tätig - und fördern damit nur eigene Projekte. Hier bietet sich evtl. eine Zusammenarbeit bzw. eine Beratung, aber keine finanzielle Förderung an.
  • Förderungen sind immer befristet, in den meisten Fällen beziehen sie sich auf ein konkretes, abgeschlossenes Projekt, das möglichst genau beschrieben und mit einem genauen Kostenplan versehen sein sollte. Die Beantragung einer Regelfinanzierung oder nur eines Mietzuschusses für ein Vereinsbüro sind damit nicht möglich.
  • Stiftungen fördern in aller Regel nur Projekte, die noch nicht begonnen haben. Sie sind also kein Reparaturbetrieb für nachträglich auftauchende Finanzierungslücken. Anträge daher frühzeitig stellen (Entscheidungsgremien tagen manchmal nur ein- oder zweimal jährlich.)
  • Stiftungen können nur im Rahmen ihres Stiftungszweckes fördern, der sich aus der Satzung ergibt. Das bedeutet, dass mögliche Förderzwecke meist eng begrenzt sind. Daraus ergibt sich, dass bereits im Vorfeld Kontakt mit der Stiftung (z.B. per Telefon) aufgenommen werden sollte, um die Praxis der Mittelvergabe zu klären. Die Ablehnung ohnehin chancenloser Anträge macht sowohl dem Antragsteller als auch der Stiftung nur unnötige Arbeit.
  • Stiftungsmittel dürfen nur zweckgebunden verwendet werden. Das bedeutet, dass Stiftungen keine Spenden vergeben (brauchen daher ebenfalls gar nicht erst beantragt zu werden), sondern in aller Regel eine Fehlbedarfsfinanzierung vornehmen, d.h. die Lücke zwischen den realen Kosten und dem bereits vorhandenen Geld "schließen". Daraus ergibt sich, dass Kosten projektspezifisch nachgewiesen werden müssen und bei zu viel beantragten Mitteln eine Rückzahlung fällig werden kann.
  • Bei Projektanträgen sollten auch mögliche Einnahmen z.B. durch Eintritt oder Getränkeverkauf veranschlagt werden. Stiftungen z.B. für Veranstaltungen die entstehenden Kosten "aufzudrücken", die Einnahmen aber selbst zu behalten, ist ein dicker Fauxpas.
  • Mögliche Zuwendungsempfänger/innen müssen in der Regel als gemeinnützig anerkannt sein. Eine Förderung von Privatpersonen ist meist ausgeschlossen.
  • Es macht keinen Sinn, Serienbriefe als Anfragen an eine Vielzahl von Stiftungen zu schicken. Darauf reagieren viele Stiftungen sogar verärgert, weil die engen Förderrichtlinien so kaum berücksichtigt werden können. Nachfragen und Nachreichungen bedeuten für alle Beteiligten zusätzliche Arbeit.
  • Stiftungen unterliegen oft verschiedener "Begrenzungen". Das kann eine regionale Festlegung z.B. auf einen bestimmten Kreis oder ein Bundesland sein, oft sind es auch finanzielle Obergrenzen für eine mögliche Förderung. Bei darüber hinausgehenden Anträgen muss die Quelle weiterer Drittmitteln (z.B. Antrag an weitere Stiftung) benannt werden.

Seit einiger Zeit können mögliche Förderstiftungen im Internet in einer Datenbank selbst recherchiert werden - nach Stichworten bzw. Förderzweck. Die entsprechenden Internetadressen sind des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Weitere Hinweise zur Antragstellung und zu Förderstiftungen bietet die Broschüre "Wie Stiftungen fördern". Hg.: Stiftung Mitarbeit (Arbeitshilfen für Selbsthilfe- und Bürgerinitiativen Nr. 15) und die Paritätische Geldberatung e.G., 2001, 2. überarbeitete Auflage, 118 Seiten, ISBN 3-928053-49-3, ca. 7,50 Euro, Bestellung im Internet unter

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6. Vereinsgründung

In Deutschland gibt es nach neuen Erhebungen rund 540.000 eingetragene Vereine (e.V.). Zur Gründung eines eingetragenen und damit rechtsfähigen Vereins sind mindestens sieben Personen notwendig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme einer schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Einen Verein zu gründen kann sinnvoll sein, weil Anliegen und Interessen gemeinsam besser vertreten werden können. Außerdem kann ein Verein die Gemeinnützigkeit beantragen und erlangen und damit Spenden vereinnahmen, die der Spender steuermindernd geltend machen kann.
Nachfolgend die Schritte, um einen neuen Verein ins Leben zu rufen:

Entwurf einer Satzung
Die Regelungen, die für den künftigen Verein verbindlich sein sollen, sind in einer Satzung, dem "Grundgesetz" des Vereins, festzulegen.

Einigung der Gründungsmitglieder über die Verbindlichkeit der Satzung (Gründungsakt)
Der oder die Initiatoren des Vereins laden üblicherweise zu einer Gründungsversammlung ein, in der ein Satzungsentwurf diskutiert und dann als Satzung verabschiedet wird. Eine Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn mindestens sieben natürliche und voll geschäftsfähige Personen den Gründungsakt vollziehen. Der Gründungsakt ist zu protokollieren.

Bestellung eines Vorstands
Es ist nach dem Gründungsakt, i.d.R. in der gleichen Sitzung, der in der neuen Satzung vorgesehene Vorstand nach den Vorschriften der neuen Satzung zu bestellen. Die Wahl des Vorstands ist ebenfalls zu protokollieren.

Anmeldung zum Vereinsregister durch den Vorstand
Die Anmeldung des Vereins erfolgt in öffentlich beglaubigter Form (durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis / Reisepass bei einem Notar) durch den Vorstand. Der Anmeldung beizufügen sind die neue Satzung im Original sowie das Protokoll über den Gründungsakt und die Vorstandsbestellung. In der Regel reicht danach der Notar die Anmeldung mit den beglaubigten Unterschriften und Unterlagen beim Amtsgericht ein.

Eintragung in das Vereinsregister
Lässt das Amtsgericht die Anmeldung zu, teilt sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde mit. Stimmt die Verwaltungsbehörde der Eintragung zu, erfolgt die Eintragung des Vereins. Im Vereinsregister werden ausgewiesen:Name, Sitz, Tag der Gründung des Vereins und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder.

Weitere Tipps:
Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
Die Satzung muss mindestens enthalten:

  • Zweck, Name und Sitz des Vereins
  • Absicht der Eintragung in das Vereinsregister
  • Regelung über Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • Regelung der Bildung des Vorstands
  • Eventuelle Beitragspflicht für Mitglieder
  • Voraussetzungen der Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Dokumentation gefasster Beschlüsse
  • Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben und der Gründungstag vermerkt sein.

Das Gründungsprotokoll muss mindestens enthalten:

  • Ort und Zeitpunkt der Versammlung
  • Anzahl der anwesenden Mitglieder
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitglieder, d.h. Anwesenheit von mindestens sieben Mitgliedern
  • Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten inklusiv Abstimmungsergebnissen: Beratung und Annahme der Satzung, Vorstandswahl, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge (falls nicht in der Satzung festgelegt)

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7. Gemeinnützigkeit (§ 5 Körperschaftssteuergesetz)

Jede Körperschaft (z.B. Verein, Stiftung, GmbH oder AG) kann gemeinnützig sein. Dazu müssen u.a. die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt auf Antrag festgestellt und die tatsächliche Geschäftsführung darauf ausgerichtet sein.

Für gemeinnützige Vereine wurden durch den Gesetzgeber zahlreiche Vergünstigungen geschaffen:

  • Befreiung des Vereins von der Vermögenssteuer, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie seit 1.1.93 von der Zinsabschlagssteuer (sog. "Quellensteuer" auf Kapitalerträge); Regelungen zur Steuerbegünstigung finden sich in der Abgabenordnung (AO) in den Paragraphen 51 bis 68. Dies umfasst "gemeinnützige Zwecke" (§ 52 AO), "mildtätige Zwecke" (§ 53 AO) und "kirchliche Zwecke" (§ 54 AO). Die Steuerbegünstigung beinhaltet aber nicht nur Vorteile, sonder auch zusätzliche Nachweispflichten und steuerliche Risiken - daher ist fachkundiger Rat einzuholen dringend angeraten.
  • Möglichkeit zur Erteilung von Spendenbescheinigungen für Geld und Sachspenden an den Verein, die beim Spender einkommenssteuerrechtlich abzugsfähig sind (bis zu bestimmten Höchstgrenzen);
  • die öffentliche Förderung von Vereinen durch Länder und Kommunen ist in den meisten Ländern ebenfalls von der Feststellung der Gemeinnützigkeit abhängig;
  • die Zahlung von Gerichtsbußen bei der Einstellung von Strafverfahren ist zugunsten gemeinnütziger Vereine möglich;
  • Steuerfreiheit für Trainer, Ausbilder, Anleiter u.ä. bei nebenberuflicher Tätigkeit bis 1848 Euro pro Jahr (siehe dazu auch Engagement und Steuern);
  • Steuerfreiheit von Zweckbetrieben von der Körperschafts- und Gewerbesteuer;
  • Steuerfreiheit von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins von der Körperschafts- und Gewerbesteuer bis zu Jahreseinnahmen von 30678 Euro;
  • Umsatz-(Mehrwert-)steuersatz von generell 7% bei Umsätzen der Zweckbetriebe.
  • einige Geldinstitute verzichten bei Nachweis der Gemeinnützigkeit auf Kontoführungsgebühren;
    * einige Geldinstitute (z.B. Sparkassen) schütten Teile ihres Gewinnes an gemeinnützige Vereine aus bzw. unterstützen sie durch Spenden und Sponsoring.

Als weitere Vergünstigungen kommen hinzu:

  • ABM-Stellen
  • Befreiung von bestimmten öffentlichen Gebühren.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt faktisch mit der Körperschaftssteuerfreistellung durch das Finanzamt.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist und seine Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Grundsätzen von Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und Förderung der Allgemeinheit entspricht. Steuerbegünstigte Vereine müssen gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgen.

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8. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Einen hohen Bekanntheitsgrad und ein positives Image - das wünschen sich (gemeinnützige) Organisationen, Institutionen, aber auch Unternehmen gleichermaßen. Denn Vertrauen und Akzeptanz sind die Grundlage für ein erfolgreiches Zusammenwirken zwischen z.B. Vereinen und Verbänden auf der einen Seite und Spendern, Sponsoren, Mitgliedern, Unterstützern, Verwaltung, Politik und Gesellschaft auf der anderen Seite.

Um Vertrauen zu gewinnen, den Bekanntheitsgrad zu steigern und Unterstützung zu gewinnen, sind vielfältige Anstrengungen notwendig. Einen zentralen Stellenwert hat dabei die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Darunter versteht man alle Maßnahmen der internen und externen Kommunikation, mit der Vertreter von Organisationen anderen gegenübertreten.

Weithin bekannte Mittel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind z.B.:

  • Pressemitteilungen (klicken Sie hier für ein Beispiel)
  • eigene Publikationen wie Newsletter oder Vereinszeitschriften
  • Selbstdarstellungsbroschüre
  • Faltblätter / Flyer mit Hinweisen auf aktuelle Veranstaltungen
  • Plakate
  • Internet
  • Pressekonferenzen
  • Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Tag der offenen Tür, Wettkämpfe etc.)
  • Jahresberichte
  • Ausstellungen und Infostände
  • Spendenbriefe bzw. Bitten um Unterstützung

Generell gilt: Infomaterial muss alle relevanten Fragen (Wer, wo, was, wann, warum, wie) beantworten.

Darüber hinaus haben aber auch Aktivitäten, die nicht primär der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuzurechnen sind, eine erhebliche Außenwirkung und können über Akzeptanz, Vertrauen und Unterstützung entscheiden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schriftverkehr: Sind Briefe, Fax und E-Mails ordentlich, d.h. übersichtlich gestaltet, verständlich und fehlerfrei?
  • Büro / Geschäftsstelle: Sind die (ehrenamtlichen) Mitarbeiter/innen zu den angegebenen Zeiten erreichbar? Sind sie kompetent? Ist das Büro aufgeräumt? Sind Infomaterialien (siehe oben) und erbetene Unterlagen verfügbar?
  • Termine: Werden abgesprochene Termine eingehalten? Sind die Mitarbeiter/innen pünktlich?
  • Anträge bei Stiftungen etc.: Sind Projektanträge nachvollziehbar beschrieben und vollständig (erläuterter Finanzierungsplan, Satzung, Bescheinigung über Gemeinnützigkeit, Ansprechpartner für Rückfragen etc.)?
  • Ansprechpartner: Sie sind der "Kopf", mit dem man die Organisation "verbindet". Daher sollten die Vertreter/innen kompetent, sympathisch, verlässlich, verbindlich und offen sein. Die internen Kompetenzen müssen klar sein - das heißt, Zuständigkeiten eindeutig zugeordnet sein. Ein Verein sollte mit "einer Stimme sprechen" - unterschiedliche oder gar widersprüchliche, nicht abgestimmte Aussagen verschiedener Vertreter/innen erwecken einen negativen Eindruck.
  • Projekte: Natürlich kann ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender nicht bei allen Projekten gleichzeitig sein (ausserdem muss er zwischenzeitlich möglicherweise auch mal hauptamtlich arbeiten) - trotzdem wirken negative Ereignisse natürlich auf den Träger zurück, denn der Teil steht für das Ganze. Daher sind Leitlinien, Regeln und Absprachen des Trägervereins auch für alle (Außen)-Projekte verbindlich.

Durch die moderne Informationstechnologie hat sich das Feld der Öffentlichkeitsarbeit enorm professionalisiert. Gab es vor ein paar Jahren oft noch handgeschriebene Notizen, Protokolle oder Mitteilungen, so sind Grafiken, Laserausdrucke und Hochglanz heute weit verbreitet. All das kostet Geld - Geld, das für die eigentliche Vereinszwecke dann nicht mehr zur Verfügung steht. Daher sollten Vorstand und Mitglieder natürlich so weit vertretbar "mit der Zeit gehen", andererseits sind von Ehrenamtlichen erstellte Unterlagen auch "mit kleinen Fehlern" oft der persönlichere, sympathischere, ehrlichere und damit erfolgversprechendere Beitrag. Wenn das keinen Mut zum Engagement macht!

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